AUSTRALIEN 1) mit Norfolk-Insel - Zone WELT
Versandbedingungen | Priority | Economy |
Beförderungsdauer in Werktagen | A + 6 bis 10 | A + 10 bis 20 |
Einschreiben Einfach | --- |
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Einschreiben | ja 2) |
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Übernahmeschein | ja nur bei eingeschriebenen Briefsendungen | --- |
Gefahrgutversand: Medizinische Patientenproben und ansteckungsgefährliche Stoffe der Kat. B* | --- | --- |
Internationale Antwortsendungen, Höchstgewicht | 50 g | --- |
Wertbriefe (Höchstbeträge in EUR) | --- | --- |
Eigenhändig | ja 3) nur bei eingeschriebenen Briefsendungen | --- |
Zollpflichtige Gegenstände zulässig | in allen Briefsendungen | in allen Briefsendungen |
Zollerklärung CN 22/CN 23 für Sendungen mit Wareninhalt erforderlich | ja | ja |
- Anzahl | 1 | 1 |
- Sprache | englisch | englisch |
Anbringung der Zollerklärung CN 23 bei M-Bags | an der Fahne | an der Fahne |
Unterfertigung des Übernahmescheines: |
Vom Empfänger oder wenn dies nicht möglich ist, von einer nach den Vorschriften des Bestimmungslandes dazu berechtigten Person. |
Anmerkung: |
1) Sendungen, die Barren oder Banknoten enthalten, sind nicht zulässig. 2) Einschreibsendungen, die Wertgegenstände wie Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine und Halbedelsteine, Wertpapiere, Münzen oder andere übertragbare Werte enthalten, sind im Verkehr nach Australien oder im offenen Durchgang durch Australien (Salomonen, Fidschi, Kiribati, Nauru, Tuvalu) nicht zulässig. Für Sendungen, die trotz dieses Vorbehaltes aufgegeben werden, wird nicht gehaftet. 3) Nur in Verbindung mit einem Übernahmeschein. 4) Der Import von Tabakwaren (inkl. Zigaretten, E-Zigaretten und lose Tabakblätter) ist nicht zulässig. Ausnahmen: Nikotinkaugummi und Schnupftabak bis 1.5 kg und Zigarren. 5) Der Versand zahlreicher pflanzlicher Erzeugnisser (Bsp.: Reis, Getreide, Saatgut, Nüsse) ist nicht zulässig!
* Für den Gefahrgutversand sind die Bestimmungen der AGB Gefahrgut zu beachten! Spezielle Verpackungs- und Kennzeichnungvorgaben sind einzuhalten. |