JAPAN 1) - Zone WELT
| Versandbedingungen | Priority | Economy |
| Beförderungsdauer in Werktagen | A + 2 bis 6 | Angaben nicht verfügbar |
| Einschreiben Einfach | ja |
--- |
| Einschreiben | ja, nur Dokumente |
--- |
| Übernahmeschein | ja nur bei eingeschriebenen Briefsendungen | --- |
| Gefahrgutversand: Medizinische Patientenproben und ansteckungsgefährliche Stoffe der Kat. B* | --- | --- |
| Internationale Antwortsendungen, Höchstgewicht | 50 g | --- |
| Wertbriefe Priority - Nur für Sendungen mit Dokumenteninhalt (Höchstbeträge in EUR) | EUR 4847,0 | --- |
| Eigenhändig | --- | --- |
| Zollpflichtige Gegenstände zulässig | in unbescheinigten Briefsendungen und mit Einschreiben Einfach. | in unbescheinigten Briefsendungen und mit Einschreiben Einfach. |
| Zollerklärung CN 22/CN 23 für Sendungen mit Wareninhalt erforderlich | ja | ja |
| - Anzahl | 1 | 1 |
| - Sprache | japanisch, englisch, französisch | japanisch, englisch, französisch |
| Anbringung der Zollerklärung CN 23 bei M-Bags | --- | --- |
| Unterfertigung des Übernahmescheines: |
| Vom Empfänger oder wenn dies nicht möglich ist, von einer nach den Vorschriften des Bestimmungslandes dazu berechtigten Person oder von einem Mitarbeiter des Bestimmungsamtes. |
| Anmerkung: |
|
1) Aufgrund japanischer Zollbestimmungen ist beim Versand von Briefsendungen nach Japan jedem Gegenstand, dessen Wert 200.000 japanische Yen (bzw. den Gegenwert in einer anderen Währung) überschreitet, eine Kopie der Rechnung beizulegen. Jeder Briefsendung nach Japan, die Handelswaren oder Warenmuster enthält, sind unabhängig vom Wert der Waren oder Muster zwei (2) Exemplare der dazugehörenden Rechnung beizulegen. 2) Die Einfuhr von Pflanzen ohne erforderliche Dokumentation lt. dem Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei ist nicht zulässig! 3) Die Einfuhr von Fleischerzeugnissen ohne Prüfzertifikate ist nicht zulässig!
* Für den Gefahrgutversand sind die Bestimmungen der AGB Gefahrgut zu beachten! Spezielle Verpackungs- und Kennzeichnungvorgaben sind einzuhalten. |
