Länderinformation Paket International

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

PAKET INTERNATIONAL
       
Zone: 4 Laufzeit:  A+7 bis 9 Tage
Höchstgewicht: 30 kg Höchstmaße: Länge: 100 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 200 cm
Wertangabe versiegelt: 4343 Wertangabe unversiegelt: nein
Nachnahme bis: nein
Paketkarte erforderlich: nein Wie viele Zollerklärungen
(in welchen Sprachen):
1 (Englisch)

 

ZUSATZLEISTUNGEN
       
Kleines Sperrgut: nein Großes Sperrgut nein
Zerbrechlich: nein
Gefahrgut - begrenzte Menge (LQ) nein

 

Allgemeine Verbotsbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass laut AGB Paket International von der Beförderung ausgeschlossen sind: * Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen österreichisches Recht oder Gemeinschaftsrecht der EU verstoßen oder Personen verletzen, an ihrer Gesundheit schädigen oder Sachschäden verursachen können. * Pakete, die auf Grund ihres Inhalts oder auf Grund ihrer Beschaffenheit für das Betriebssystem der Post ungeeignet sind. * Pakete mit folgenden Inhalten: Suchtgifte und psychotrope Substanzen; Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist; unzüchtige oder unsittliche Gegenstände; lebende Tiere; Urnen mit Asche; Fälschungen und/oder Raubkopien bzw. Piraterieprodukte; Schusswaffen jeglicher Art (wie Rohr-, Faustfeuer-, Jagd-, Signal-, Spielzeug-, Sport- und Schreckschuss-waffen etc.) inklusive Teilen bzw. Imitationen davon; militärisches Gerät sowie Nachbildungen von diesem. * Dem Regelungsbereich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes i.d.g.F. unterliegende gefährliche Güter sowie gefährliche Abfälle und Problemstoffe im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes. * Sendungen im so genannten "Versandverfahren" (das sind Sendungen, die zum Zeitpunkt der Aufgabe, noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr in der EU abgefertigt sind).

 

Wichtige Hinweise

Auf der Internetseite http://www.post.at/sendungsverfolgung kann der Sendungsverlauf des Paketes durch Eingabe der Sendungsnummer kostenlos nachverfolgt werden.

Festland einschließlich Alaska, Hawaii und Puerto Rico, Marinestützpunkt Guantanamo-Bay (Kuba), Amerikanische Jungferninseln (St. Croix, St. John, St. Thomas), Amerikanisch-Samoa (Manua, Tutuila, Pago-Pago), Guam, Marianen, Wake, Midway-Inseln, Alëuten-Inseln und Karolinen. Pakete mit Wertangabe sind nur nach den auf dem nordamerikanischen Festland gelegenen Gebieten zulässig. Verbotene Gegenstände: alkoholische Getränke, Betäubungsmittel, Medikamente ohne Rezept, Goldmünzen, Goldmedaillen, Goldbarren, gefälschte Produkte (Produktpiraterie). Der Versand von Zigaretten, Zigarettentabak und rauchfreien Tabakwaren (Kau-, Lutsch und Schnupftabak, rauchfreie Zigaretten etc.) ist ausdrücklich verboten. Diese Tabakwaren werden, ungeachtete ihrer Menge, ausnahmslos beschlagnahmt und vernichtet. Versand von Lebens- oder Futtermittel in die USA: Sendungen mit Nahrungs- oder Futtermittel für den kommerziellen Warenaustausch müssen bei der 'Food and Drug Administration (FDA)' angemeldet werden. Die Anmeldung bei der FDA erfolgt im Internet unter www.fda.gov . Unter die Bestimmungen fallen grundsätzlich alle Nahrungsmittel und Getränke für den menschlichen und tierischen Verbrauch sowie deren Bestandteile. Dies sind unter anderem Obst und Gemüse, Fisch und Meeresfrüchte, Milchprodukte, landwirtschaftliche Roherzeugnisse, Diätnahrung und Vitamine, Babynahrung, Getränke, Backwaren und Süßigkeiten, Lebensmittelzusätze und -Farben, konservierte Lebensmittel (Liste nicht vollständig). Der Absender erhält für den zu versendenden Warenartikel von der FDA eine Bestätigungsnummer (Prior Notice Confirmation Number) welche auf der Handelsrechnung, der Zollerklärung vermerkt sein muss. Für jeden Versand ist eine neue Anmeldung erforderlich, keinesfalls darf eine Bestätigungsnummer mehrfach verwendet werden. Sendungen von Privatpersonen mit Lebensmittel zu nichtkommerziellen Zwecken an andere Privatpersonen sind nicht anmeldepflichtig. Für den Versand von Tabakwaren gelten besondere Bestimmungen, genaue Information unter www.cbp.gov ; über Substanzen,die nur mit ausdrücklicher Genehmigung bzw. gar nicht in die USA eingeführt werden dürfen informieren Sie sich bitte unter www.dea.gov/pubs/csa.html ;

Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden.

 

Abkürzungen

= Aufgabetag (A) + Werktag(e) (ausgenommen Samstag) bis zur Abgabe beim Empfänger. (Es handelt sich hier um Erfahrungswerte mit durchschnittlichen Laufzeiten, bei der evtl. Verzögerungen durch landesspezifische Importbestimmungen oder Zeitaufenthalte/Lagerung bei der Verzollung nicht beinhaltet sind.)