JAPAN
PAKET INTERNATIONAL | |||
Zone: | 4 | Laufzeit: | A+4 bis 6 Tage |
Höchstgewicht: | 30 kg | Höchstmaße: | Länge: 100 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 300 cm |
Wertangabe versiegelt: | 5039 | Wertangabe unversiegelt: | nein |
Nachnahme bis: | nein | ||
Paketkarte erforderlich: | nein | Wie viele Zollerklärungen (in welchen Sprachen): |
2 (Englisch) |
ZUSATZLEISTUNGEN | |||
Kleines Sperrgut: | nein | Großes Sperrgut | nein |
Zerbrechlich: | nein | ||
Gefahrgut - begrenzte Menge (LQ) | nein |
Allgemeine Verbotsbestimmungen |
Bitte beachten Sie, dass laut AGB Paket International von der Beförderung ausgeschlossen sind: * Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen österreichisches Recht oder Gemeinschaftsrecht der EU verstoßen oder Personen verletzen, an ihrer Gesundheit schädigen oder Sachschäden verursachen können. * Pakete, die auf Grund ihres Inhalts oder auf Grund ihrer Beschaffenheit für das Betriebssystem der Post ungeeignet sind. * Pakete mit folgenden Inhalten: Suchtgifte und psychotrope Substanzen; Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist; unzüchtige oder unsittliche Gegenstände; lebende Tiere; Urnen mit Asche; Fälschungen und/oder Raubkopien bzw. Piraterieprodukte; Schusswaffen jeglicher Art (wie Rohr-, Faustfeuer-, Jagd-, Signal-, Spielzeug-, Sport- und Schreckschuss-waffen etc.) inklusive Teilen bzw. Imitationen davon; militärisches Gerät sowie Nachbildungen von diesem. * Dem Regelungsbereich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes i.d.g.F. unterliegende gefährliche Güter sowie gefährliche Abfälle und Problemstoffe im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes. * Sendungen im so genannten "Versandverfahren" (das sind Sendungen, die zum Zeitpunkt der Aufgabe, noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr in der EU abgefertigt sind). |
Wichtige Hinweise |
Auf der Internetseite http://www.post.at/sendungsverfolgung kann der Sendungsverlauf des Paketes durch Eingabe der Sendungsnummer kostenlos nachverfolgt werden. Sendungen, deren Inhalt einen Wert von 200.000 Japanischen Yen oder einem entsprechenden Betrag in einer konvertierbaren Fremdwährung übersteigt, muss unbedingt eine Rechnung beigelegt werden.Sendungen mit Waren oder Warenmuster müssen 2 entsprechende Rechnungen beigefügt werden. Bei Sendungen, deren Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist, kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Zollstellung und entsprechenden Verspätungen bei der Zustellung. Der Versand von Hand- und Schussfeuerwaffen, deren Ersatzteilen und Zubehör und von Rausch-und Betäubungsmitteln ohne Bewillung der japanischen Behörden ist strengstens verboten. Die Einfuhr von Waren, welche das Recht auf geistiges Eigentum oder gewerblichen Schutzrechte verletzten (Produktpiraterie), ist grundsätzlich verboten. *Bitte beachten Sie die von der Befördeung ausgeschlossenen Gegenstände! Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden. |
Abkürzungen = Aufgabetag (A) + Werktag(e) (ausgenommen Samstag) bis zur Abgabe beim Empfänger. (Es handelt sich hier um Erfahrungswerte mit durchschnittlichen Laufzeiten, bei der evtl. Verzögerungen durch landesspezifische Importbestimmungen oder Zeitaufenthalte/Lagerung bei der Verzollung nicht beinhaltet sind.) |