Länderinformation Paket International

SCHWEIZ

PAKET INTERNATIONAL
       
Zone: 2 Laufzeit:  A+2 bis 3 Tage
Höchstgewicht: 30 kg Höchstmaße: Länge: 100 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 300 cm
Wertangabe versiegelt: nein Wertangabe unversiegelt: nein
Nachnahme bis: nein
Paketkarte erforderlich: nein Wie viele Zollerklärungen
(in welchen Sprachen):
1 (Englisch (Deutsch, Französisch, Italienisch))

 

ZUSATZLEISTUNGEN
       
Kleines Sperrgut: ja Großes Sperrgut ja
Zerbrechlich: nein Höchstmaße: Länge: 150 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 300 cm
Gefahrgut - begrenzte Menge (LQ) ja

 

Allgemeine Verbotsbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass laut AGB Paket International von der Beförderung ausgeschlossen sind: * Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen österreichisches Recht oder Gemeinschaftsrecht der EU verstoßen oder Personen verletzen, an ihrer Gesundheit schädigen oder Sachschäden verursachen können. * Pakete, die auf Grund ihres Inhalts oder auf Grund ihrer Beschaffenheit für das Betriebssystem der Post ungeeignet sind. * Pakete mit folgenden Inhalten: Suchtgifte und psychotrope Substanzen; Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist; unzüchtige oder unsittliche Gegenstände; lebende Tiere; Urnen mit Asche; Fälschungen und/oder Raubkopien bzw. Piraterieprodukte; Schusswaffen jeglicher Art (wie Rohr-, Faustfeuer-, Jagd-, Signal-, Spielzeug-, Sport- und Schreckschuss-waffen etc.) inklusive Teilen bzw. Imitationen davon; militärisches Gerät sowie Nachbildungen von diesem. * Dem Regelungsbereich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes i.d.g.F. unterliegende gefährliche Güter sowie gefährliche Abfälle und Problemstoffe im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes. * Sendungen im so genannten "Versandverfahren" (das sind Sendungen, die zum Zeitpunkt der Aufgabe, noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr in der EU abgefertigt sind).

 

Wichtige Hinweise

Auf der Internetseite http://www.post.at/sendungsverfolgung kann der Sendungsverlauf des Paketes durch Eingabe der Sendungsnummer kostenlos nachverfolgt werden.

Pakete nach den Postleitzahlen 9485 - 9498 sind im Fürstentum Liechtenstein und sind entsprechend zu adressieren! XXX Auch bei aus mehreren Paketen bestehenden Lieferungen an denselben Empfänger sind die für die Zollabfertigung erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnungen) für jedes einzelne Paket zu erstellen und beizugeben, da andernfalls mit Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung bzw. mit der Anwendung höherer Zollsätze zu rechnen ist.

Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden.

 

Abkürzungen

= Aufgabetag (A) + Werktag(e) (ausgenommen Samstag) bis zur Abgabe beim Empfänger. (Es handelt sich hier um Erfahrungswerte mit durchschnittlichen Laufzeiten, bei der evtl. Verzögerungen durch landesspezifische Importbestimmungen oder Zeitaufenthalte/Lagerung bei der Verzollung nicht beinhaltet sind.)