UKRAINE
PAKET INTERNATIONAL | |||
Zone: | 2 | Laufzeit: | ![]() |
Höchstgewicht: | 30 kg | Höchstmaße: | Länge: 100 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 200 cm |
Wertangabe versiegelt in EUR: | nein | Wertangabe unversiegelt in EUR: | 5039 |
Nachnahme bis: | nein | ||
Paketkarte erforderlich: | nein | Wie viele Zollerklärungen (in welchen Sprachen): |
2 (Englisch, (Französisch, Russsisch)) |
Die Regelungen zur Versiegelung eines Pakets mit Wertangabe sind im Produkt- und Preisverzeichnis Paket International enthalten. |
ZUSATZLEISTUNGEN | |||
Kleines Sperrgut: | ja | Großes Sperrgut | ja |
Zerbrechlich: | nein | Höchstmaße: | Länge: 150 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 300 cm |
Gefahrgut - begrenzte Menge (LQ) | nein |
Allgemeine Verbotsbestimmungen |
Bitte beachten Sie, dass laut AGB Paket International von der Beförderung ausgeschlossen sind: * Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen österreichisches Recht oder Gemeinschaftsrecht der EU verstoßen oder Personen verletzen, an ihrer Gesundheit schädigen oder Sachschäden verursachen können. * Pakete, die auf Grund ihres Inhalts oder auf Grund ihrer Beschaffenheit für das Betriebssystem der Post ungeeignet sind. * Pakete mit folgenden Inhalten: Suchtgifte und psychotrope Substanzen; Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist; unzüchtige oder unsittliche Gegenstände; lebende Tiere; Fälschungen und/oder Raubkopien bzw. Piraterieprodukte; Schusswaffen jeglicher Art (wie Rohr-, Faustfeuer-, Jagd-, Signal-, Spielzeug-, Sport- und Schreckschuss-waffen etc.) inklusive Teilen bzw. Imitationen davon; militärisches Gerät sowie Nachbildungen von diesem. * Dem Regelungsbereich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes i.d.g.F. unterliegende gefährliche Güter sowie gefährliche Abfälle und Problemstoffe im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes. * Sendungen im so genannten "Versandverfahren" (das sind Sendungen, die zum Zeitpunkt der Aufgabe, noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr in der EU abgefertigt sind). |
Wichtige Hinweise |
Auf der Internetseite http://www.post.at/sendungsverfolgung kann der Sendungsverlauf des Paketes durch Eingabe der Sendungsnummer kostenlos nachverfolgt werden. In den Regionen Donetsk und Luhansk können derzeit keine Pakete zugestellt werden. Genaue Informationen darüber und wie Pakete nach der Ukraine beanschriftet werden sollen sind auf https://index.ukrposhta.ua/postcodes-and-offices in EN/UA/RU zu finden. xxx Der Paketverkehr nach der Halbinsel Krim, PLZ 95000 - 98999, und der Stadt Sewastopol, PLZ 99000 - 99999, ist derzeit nicht möglich! xxx Die Einfuhr von gebrauchten und verschmutzten Waren ohne entsprechenden Desinfektionsnachweis ist verboten! *Die Einfuhr von Zahlungsmitteln in Paketen ist nicht erlaubt. *Der Versand von Stichwaffen, von Druckwerken entstanden in Deutschland zwischen 1933 und 1945, von Gegenständen mit faschistischen Zeichen oder Symbolen, von Gegenstände obszöner Natur und von Kultur- und Kunstschätzen in die Ukraine ist verboten. *Das Einlegen von Medikamenten und sonstigen Heilmitteln ist nur nach vorheriger Einholung einer Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. Landwirtschaft zulässig. Sendungen, die Medikamente für Privatzwecke in den für eine ärztliche Behandlung erforderlichen Mengen enthalten, sind jedoch zugelassen, wenn der Empfänger eine Bewilligung des ukrainischen Gesundheitsministeriums vorlegen kann. *Der Versand von landwirtschaftlichen Produkten ist vorübergehend nicht zulässig. Pakete mit solchem Inhalt werden von der Zollbehörde beschlagnahmt. *Das Einlegen von amtlichen Personaldokumenten ist verboten. *Die Einfuhr von Alkohol und Tabak ist nur mit Erklärung zugelassen. In dieser ist anzugeben, dass folgende Mengen nicht überschritten wurden: für Tabakwaren - 200 Zigaretten bzw. 200 g Tabak; für Wein - 2 Liter; für sonstige Alkoholika - 1 Liter. *Der Versand von CD-Roms ist bis max. 20 Stück pro Sendung ausschließlich an Privatpersonen zulässig. Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden. |
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