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Nachforschungsauftrag
Zu Sendungen, die uns zur Beförderung übergeben wurden und nicht angekommen sind, können Sie uns einen Nachforschungsauftrag geben.
Eine Nachforschung ist nur nach bescheinigten nationalen Sendungen oder Sendungen ins Ausland frühestens 5 Tage nach Aufgabe und innerhalb der Nachforschungsfristen möglich.
- 3 Monate Pakete und EMS
- 6 Monate eingeschriebene Briefsendungen, Wertbrief
Bei Sendungen ins Ausland ist eine Nachforschung je nach Bestimmungsland frühestens nach 2-3 Wochen sinnvoll.
Die gültige Sendungsnummer ist für einen Nachforschungsauftrag Voraussetzung. Sie finden diese auf Ihrem Aufgabebeleg. Ihre detaillierten Angaben, insbesondere eine genaue Beschreibung des Inhalts, sind wichtig für eine umfassende Recherche entlang der Logistikkette.
Bei allen Sendungen aus dem Ausland kann die Nachforschung nur durch den Versender bzw. über den ausländischen Transportdienstleister eingeleitet werden.
EMS „Geld zurück“ bei Verzögerung
Haben wir die Laufzeit nicht eingehalten, können Sie mit dem Nachforschungsauftrag das für die Beförderung entrichtete Entgelt zurückfordern. Die Erfassung ist frühestens ab 2 Tage bis längstens 21 Tage nach Aufgabe Ihrer EMS Sendung möglich.
Die Nachforschungsentgelte und Haftungsbedingungen richten sich nach den auf die konkrete Sendung anwendbaren AGB (AGB Brief National, AGB Brief International, AGB Paket Österreich, AGB Paket International, AGB Paketmarke, AGB AllesPost und AGB EMS) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
Vor Erfassen der Nachforschung überprüfen Sie bitte den Verlauf Ihrer Sendung in der Sendungsverfolgung
Nachforschung erfassen